
Deine Vorteile
- Seit vielen Jahren bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ein Leistungsportfolio an, das weit über den gesetzlichen Standard hinausgeht.
- Auf dich warten Zusatzleistungen im Wert von über 2.000 Euro.
- Profitiere von einem stabilen Zusatzbeitrag 2024.
- Über 550.000 Kundinnen und Kunden vertrauen uns bereits.
- Individueller Service, per App, am Telefon, via E-Mail oder vor Ort - so individuell, wie du möchtest.
Starke Leistungen





Noch mehr für deine Gesundheit
- Bargeld statt Punkte: Mit meinBonus unterstützen wir gesundheitsbewusstes Verhalten mit 100 Euro und mehr pro Person und Jahr.
- Für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt deiner Wahl erhältst du einmal im Jahr 30 Euro.
- Du wünscht eine ganzheitliche Behandlung? Dann kannst du dich für alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Homöopathie oder Anthroposophische Medizin entscheiden..
- Du kannst dir pro Kalenderjahr 100 Euro für alternative Arzneimittel erstatten lassen. Dazu zählen vom Arzt auf Privatrezept verordnete, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophischen Medizin und Phytotherapie.
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Wir freuen uns, dass du dich für die mkk entschieden hast. Fülle den Antrag aus. Wir übernehmen die Kündigung bei deiner alten Versicherung und melden uns, falls es Fragen gibt. Zum Online-Antrag
FAQ
Muss ich erst meine alte Krankenkasse kündigen, bevor ich den Online-Antrag der mkk ausfülle?
<p>Nein. Wir kündigen deinen alten Vertrag. Du musst dich um nichts kümmern.</p>
Sind Fristen zu beachten?
<p>Wenn du zwölf Monate bei deiner alten Krankenkasse versichert warst, dann ist ein Wechsel innerhalb von zwei Monaten zum Monatsende möglich.</p>
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich in Behandlung bin?
<p>Ja, klar. Der Wechsel der Krankenkasse ist unabhängig von einer laufenden Behandlung.</p>
Muss ich meinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren?
<p>Ja, du solltest deinem Arbeitgeber "formlos", also zum Beispiel per E-Mail, kurz Bescheid geben. Dein Arbeitgeber erhält von der mkk eine Mitgliedsbescheinigung in elektronischer Form. Wenn du arbeitslos bist, solltest du die Agentur für Arbeit informieren und als Rentner deine Rentenversicherung.</p>