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29.01.2021 Aus der mkk – meine krankenkasse

Versand-Start FFP2-Masken

Die 200.000 Vouchers (Coupons) der Bundesdruckerei, mit denen Risikogruppen die FFP2-Masken in den Apotheken erhalten, sind bei uns eingetroffen und können jetzt sofort versendet werden. Der Versand wird gestaffelt.

Update

Nach den ersten drei kostenlosen FFP2-Masken im Dezember, haben Menschen über 60 Jahren sowie Risikogruppen Anspruch auf weitere sechs. Anders als bei der ersten Verteilungsrunde sind die Masken in Apotheken nur mit einem Gutschein, einem sogenannten Voucher, zu bekommen, den die Krankenkassen versenden.

Portrait von Andrea Galle, Vorstaendin der Krankenkasse BKK VBU

Mit dem Schreiben an rund 200.000 Kunden unterstützt die mkk die Regierungsaktion, um Risikogruppen besonders vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen.

Andrea Galle, Vorständin der mkk

Der Versand wird gestaffelt. Mit den jetzt versendeten Gutscheinen können unsere Kunden in zwei Terminschienen jeweils sechs FFP2-Schutzmasken in ihrer Apotheke abholen. Die Eigenbeteiligung unserer Kunden liegt bei je zwei Euro (zwei Euro pro Abholung, also für sechs Schutzmasken).

Der erste Gutschein kann bis einschließlich 28. Februar eingelöst werden, mit dem zweiten Voucher erhalten unsere Kunden, teilweise überschneidend, ab dem 16. Februar und bis einschließlich 15. April die nächsten sechs Schutzmasken.

Hintergrund:
Die Bundesregierung will mit den Masken die Personengruppen, die besonders gefährdet sind, beim Schutz vor einer Übertragung des Corona-Virus unterstützen. Deshalb hatte die Bundesregierung beschlossen, einmalig insgesamt 15 Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung gegen eine geringe Eigenbeteiligung zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Bundestag hatte die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt.Die ausgegebenen FFP2-Masken sind keine Leistung der Krankenkassen. Die mkk unterstützt die Bundesregierung dabei entsprechend der Regelungen in der Schutzmasken-Verordnung durch die Datenermittlung, den Druck und den Versand des Informationsschreibens mit den Berechtigungs-Coupons.

Wir beantworten Ihre Fragen

Wann habe ich Anspruch auf eine FFP2-Maske?

Anspruch haben Personen, die 60 Jahre alt sind oder, unabhängig vom Alter, folgende Vorerkrankungen haben:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz (Stadium ≥ 4)
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes (Typ 2)
  • Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Das Personal in den Apotheken weiß Bescheid und berät Sie gern.

Was ist, wenn ich meine Masken nicht selbst abholen kann?

Sie können Ihre Abholkarte („Vouchers“) auch einer Person Ihres Vertrauens übergeben, die die Masken dann für Sie in der Apotheke abholt. Sie benötigen dafür keine Vollmacht. Die Einlösung der Vouchers ist auch bei einer Online- oder Versandapotheke möglich.

Mein Partner / meine Partnerin hat den Voucher bereits erhalten, ich jedoch nicht.

Wenn Sie im Gegensatz zu Ihrem Partner nicht anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie keinen Voucher. Der Voucher-Versand erfolgt in drei Chargen. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, ist es möglich, dass Sie Ihren Voucher mit einer späteren Charge erhalten. Der Versand erfolgt in jedem Fall zeitnah.

Kann der Voucher in jeder Apotheke eingelöst werden?

Ja, der Voucher kann in jeder Apotheke eingelöst werden – auch in einer Versand- oder Onlineapotheke.

Ich habe keinen Voucher erhalten, was kann ich tun?

Grundlage für den Versand der Vouchers sind die Daten, die uns am 15. Dezember 2020 vorgelegen haben. Ein nachträglicher Versand ist leider grundsätzlich nicht möglich.

Meine Apotheke hat keine Masken vorrätig, was kann ich tun?

Die Masken können über jede Apotheke bezogen werden. Wir empfehlen Ihnen, telefonisch in einer anderen Apotheke nachzufragen. Auch eine Bestellung in einer Online-Versandapotheke ist möglich. Uns liegen leider keine Informationen zu Lagerbeständen oder Lieferzeiten einzelner Apotheken vor, sodass wir Ihnen dazu leider keine Auskünfte geben können.

Muss ich für die Masken etwas bezahlen?

Die ersten drei Masken können in der Zeit vom 15.12. bis 06.01.2021 kostenfrei in der Apotheke abgeholt werden. Ein Voucher wird hierfür nicht benötigt.

Für die weiteren 12 Masken ab Januar 2021 sind jeweils 2,00 € für sechs Masken, insgesamt also 4,00 € zu zahlen. Bei der Eigenbeteiligung handelt es sich um keine gesetzliche Zuzahlung. Eine Befreiung von der Eigenbeteiligung ist daher leider nicht möglich.

Kann die mkk die Kosten für die selbst gekauften Masken erstatten?

Ich habe mir selbst Masken gekauft, da ich noch keinen Voucher bekommen hatte. Jetzt liegt er mir vor. Kann die mkk die Kosten für die selbst gekauften Masken erstatten?

Leider dürfen wir das nicht. Die Verteilung dieser Masken ist eine Aktion der Bundesregierung und keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Sinne einer pragmatischen Lösung in unserem gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus unterstützen wir diese Aktion, indem wir Sie informieren.

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