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18.06.2020 Allgemeines

Urlaub und Corona

Das Corona-Virus hat in den letzten Monaten unser Leben stark verändert. Lange war nicht klar, ob wir im Sommer verreisen können. Jetzt wurden die Reisewarnungen für die meisten europäischen Länder aufgehoben und viele haben Urlaub gebucht. Was aber passiert, wenn ich dann krank werde oder mich mit COVID-19 anstecke?

Fragen und Antworten zum Reiseversicherungsschutz

Was muss ich bezüglich Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland beachten?

Bei Reisen ins Ausland besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates. Dieser kann über die Europäische Krankenversicherungskarte bzw. dem Auslandskrankenschein in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch in EU-, EWR-Staaten und der Schweiz beschränkt sich auf Leistungen die erbracht werden müssen, damit der Auslandsaufenthalt nicht abgebrochen werden muss. In Abkommensstaaten nur auf medizinisch notwendige Leistungen (Notfallbehandlungen).

Eine genaue Übersicht finden Sie hier.

Sollte die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert und die Kosten der Behandlung privat in Rechnung gestellt werden, besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung nach deutschen Sätzen. Sprich das, was die Behandlung im Inland gekostet hätte.

Tipp: Auf der Homepage des DVKA gibt es für jedes Land ein Merkblatt. Dort ist beschrieben, wie ich mich im Krankheitsfall verhalten und an wen ich mich wenden muss. Auch werden die nach dem jeweiligen Aufenthaltsstaates geltenden Eigenanteile aufgelistet.

Was passiert, wenn ich an Corona erkranke?

Auch bei einer Erkrankung an Corona gelten die in der ersten Antwort beschriebenen Leitlinien.

Gilt meine Krankenversicherung auch für Länder mit Reisewarnung?

Ja, die Krankenversicherung besteht auch in Ländern, für die eine Reisewarnung gibt.

Muss für Länder mit einer Reisewarnung gegebenenfalls eine extra Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden?

Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer erfolgen. Ob jedoch die privaten Auslandsreisekrankenversicherungen auch bei Corona-Erkrankungen Leistungen übernehmen, ist nicht bekannt und muss bei der jeweiligen Versicherung angefragt werden.

Gilt mein Krankenversicherungsschutz auch außerhalb von Europas?

Grundsätzlich nur in Staaten mit einem Abkommen (Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien).

Es gibt jedoch eine Ausnahme nach deutschem Recht. Sollte nachweislich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung aus Krankheits- oder Altersgründen nicht möglich sein, dann dürfen wir Kosten für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr nach deutschem Recht erstatten.

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Krankenversicherung im Ausland

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