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29.04.2020 Allgemeines

Update: Telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, am 29.04.2020 die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert.

Die Ausnahmeregelung war zunächst bis zum 4. Mai 2020 befristet gewesen und wurde nun erneut bis zum 18. Mai verlängert.

Bei Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, kann weiterhin die Arbeitsunfähigkeit für 7 Tage nach telefonischer Anamnese erteilt werden. Eine Verlängerung für weitere 7 Tage ist möglich.

Quelle: G-BA

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