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17.09.2021 Allgemeines

Telefonische Krankschreibung bei Erkältungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

falls bei Ihnen Erkältungssymptome auftreten, können Sie sich weiterhin von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt telefonisch krankschreiben lassen.

Bis zum 31. Dezember ist es in diesen Fällen nicht erforderlich, die Arztpraxis persönlich aufzusuchen. Die telefonische Krankschreibung ist bis zu sieben Tage möglich und kann danach einmalig um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.

Diese zwischen Krankenkassen und Ärzten vereinbarte Sonderregelung hilft dabei, weiterhin Kontakte zu reduzieren, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verringern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Bleiben Sie gesund!

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