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20.04.2020 Allgemeines

Verlängerung der telefonischen Krankschreibung

Nach dem Auslaufen einer Sonderregelung zur telefonischen AU-Meldung wurde diese nach erheblicher Kritik verlängert.

Rückwärtsrolle in der telefonischen Krankschreibung

Nachdem die Ausnahmeregelung in der Coronazeit, bei Atemwegsbeschwerden eine Krankschreibung per Telefon zu erhalten, zunächst nicht verlängert wurde, gab es nach heftiker Kritik eine erneute Entscheidung:

  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege darf weiterhin per Telefon erfolgen.
  • Diese Regelung ist befristet bis zum 4. Mai 2020.
  • Die Krankschreibung darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen erfolgen.
  • Eine Verlängerung um weitere 7 Tage ist möglich.

Hier ist die Erklärung noch einmal zum Nachlesen: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/861/

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