04.12.2020 Allgemeines

Telefonische Krankschreibung verlängert

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen und der herbstlichen Erkältungswelle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen, erneut eine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden zu ermöglichen. Diese Regelung gilt vorerst bis 31. März 2021.

Der Arzt kann Patienten bis zu sieben Kalendertage krankschreiben. Eine Verlängerung kann einmalig um weitere sieben Tage erfolgen. Voraussetzung ist eine eingehende persönliche, telefonische Beratung.

Durch diese Maßnahme sollen volle Wartezimmer vermieden und auch Kontakte auf dem Weg zur Praxis reduziert werden. "Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen", erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Durch die räumliche Trennung soll außerdem älteren Menschen und anderen Risikopatienten ohne Atemwegsbeschwerden die Angst vor einem Arztbesuch und der Ansteckungsgefahr genommen werden.

Darüber hinaus rät der G-BA, dass Personen mit typischen COVID-​19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-​19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt mit der Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

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