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23.08.2018 Aus der mkk – meine krankenkasse

Verletzte Prüfpflicht bei Krankenhausrechnungen

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat unlängst auf rechtswidrige Verträge aufmerksam gemacht, die einige gesetzliche Krankenkassen mit Krankenhäusern abgeschlossen haben. Auch das "Handelsblatt" hatte berichtet. Kern solcher Vereinbarungen ist, dass einige Krankenkassen auf ihre gesetzliche Pflicht zur Prüfung von Krankenhausrechnungen verzichten. Als Gegenleistung für dieses "Entgegenkommen" kürzen einige Krankenhäuser ihre Rechnungen um bis zu 50 Prozent. Zurecht spricht der BRH hier von "systemwidriger Vergütung von Krankenhausleistungen".

Darüber hinaus haben diese Vereinbarungen negative Folgen für alle gesetzlich Versicherten, denn sie führen zu systematischen Fehlern bei der jährlichen Weiterentwicklung des Vergütungssystems zwischen Krankenkassen und -häusern. Der Fehler schreibt sich fort. Auch die Datengrundlage für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an Krankenkassen wird so verfälscht.

Helge Neuwerk, stellvertretender Vorstand der mkk, dazu:

Portrait von BKK VBU Mitarbeiter Helge Neuwerk

Für uns sind derartige Vereinbarungen ein klarer Rechtsbruch.

Helge Neuwerk, stellvertretender Vorstand der mkk

"Auf dem Fußballplatz würde man von einer groben Unsportlichkeit sprechen. Diese Verträge verzerren den Wettbewerb zum Nachteil der Krankenkassen, die sich an ihre gesetzliche Prüfpflicht halten. Es ist auffällig, dass davon wieder einmal vor allem die Kassen profitieren, die unter Landesaufsicht stehen. Dass solche Vereinbarungen seit zehn Jahren existieren sollen, weil genau diese Aufsichten sie nicht verbieten wollen, finden wir mindestens bemerkenswert."

Die mkk plädiert daher endlich für eine einheitliche Aufsichtspraxis und für ein entschiedenes Vorgehen gegen diese Praxis.

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