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31.03.2023 Allgemeines

Opt-out-Lösung für die ePA

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – soll noch in dieser Legislaturperiode als Opt-out-Lösung umgesetzt werden und somit die flächendeckende Etablierung ermöglichen. So sieht es die Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit vor.

Seit dem 1. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte die ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die bisherige Antragsstellung für eine ePA (Opt-in-Verfahren) soll dann durch eine Widerspruchslösung abgelöst werden. Konkret bedeutet das: Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten (voraussichtlich ab 2024) die ePA automatisch, es sei denn, sie widersprechen der Nutzung.

Hintergrund für die geplante Umstellung ist, dass bislang weniger als ein Prozent der gesetzlich Versicherten die ePA bei ihrer Krankenkasse beantragt haben. So soll die ePA flächendeckender im Gesundheitswesen eingesetzt und genutzt werden.

Was bedeutet eine Opt-Out-Lösung der ePA konkret?

Opt-Out ist Englisch und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden “, also z. B. der Verwendung einer Anwendung zu widersprechen.

Bei der geplanten Opt-Out-Lösung der ePA wird allen gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung gestellt. Damit verbunden werden in der ePA persönliche Gesundheitsdaten (die dem Austausch und der Information zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Leistungserbringern dienen soll) gespeichert, sowie in der zweiten Phase die Daten für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Kundinnen und Kunden, die keine ePA nutzen möchten, können aktiv widersprechen. Die Nutzung der ePA wird freiwillig bleiben, so wie es heute schon der Fall ist. In der weiteren Planung ist vorgesehen, auch nur der geplanten Datenweitergabe für Forschungszwecke widersprechen zu können.

FAQ

Gilt das Opt-Out- Verfahren für die ePA bereits jetzt scon?

Nein. Die Bundesregierung wird erst noch einen Gesetzentwurf zum neuen Opt-Out-Verfahren vorlegen. Termine sind noch nicht festgelegt. Aktuellen Berichten zufolge soll dies bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Ich möchte keine ePA. Kann ich dieser bereits jetzt widersprechen?

Nein. Vorsorgliche Widersprüche gegen die kommende ePA sind aktuell unwirksam, da es keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich habe bereits bei der mkk meinen Widerspruch eingelegt. Was passiert damit?

Kundinnen und Kunden der mkk, die pro forma bereits einen schriftlichen Widerspruch formuliert haben, erhalten eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Widerspruch unwirksam ist. Erst mit Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich 2024) ist dies erneut möglich.

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