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21.04.2020 Allgemeines

Pflege: Beratungseinsätze ausgesetzt

Damit die Qualität der Pflege sichergestellt ist, müssen pflegende Privatpersonen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch erfahrene Fachkräfte nachweisen. Die Beratungseinsätze entlasten die pflegenden Angehörigen/ Pflegepersonen, denn sie bekommen Antworten und hilfreiche Expertentipps. Aufgrund der aktuellen Lage aber können keine Beratungseinsätze durchgeführt werden. Diese Regelung gilt bis 30. September 2020.

Die verpassten Pflegeeinsätze in diesem Zeitraum müssen pflegende Angehörige nicht nachholen. Wir bitten Sie, die Pflegeeinsätze wieder ab dem 1. Oktober für das zweiten Halbjahr (Pflegegrade 2 und 3) bzw. dem vierten Quartal (Pflegegrade 4 und 5) nachzuweisen.

Sie haben Fragen zu Pflegethemen in Verbindung mit der Coronakrise? Dann finden Sie Antworten in unseren "Häufig gestellten Fragen".

Weitere Informationen rund um die Pflege, Leistungen, Hilfe für pflegende Angehörige und vieles mehr gibt es in unserem Pflegeportal.

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