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02.01.2024 Aus der mkk – meine krankenkasse

Neues aus der Pflegeversicherung

Mit Beginn des neuen Jahres steigen einige Leistungen für Personen, die zu Hause oder im Heim gepflegt werden.

Leistungen für die häusliche Pflege steigen

Das Pflegegeld wurde zum 1. Januar 2024 angehoben. Die Beträge, die Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für die eigenständige Sicherstellung der Pflege einsetzen, stiegen um fünf Prozent. Gleichzeitig wurden die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um fünf Prozent angehoben.

Heimbewohner und Heimbewohnerinnen

Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, den Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für Pflege, einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege, im Heim aufbringen müssen. Im zweiten Heimjahr übernimmt die Pflegeversicherung 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent des Eigenanteils. Wer länger als vier Jahre im Heim wohnt, erhält 75 Prozent des Eigenanteils von der Pflegekasse.

Pflegeunterstützungsgeld

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation unterstützt, hat pro Kalenderjahr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Schwerstpflegebedürftige

Bei der Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es Verbesserungen. Sofern sie in den Pflegegraden 4 oder 5 eingestuft wurden, verlängert sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Zudem können die Mittel der Kurzzeitpflege auch vollständig für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Außerdem setzt der Anspruch auf Verhinderungspflege früher ein und die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt.

Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen

Versicherte können von ihrer Pflegekasse halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.

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