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15.12.2020 Allgemeines

Maskenverteilung

Liebe Kundinnen und Kunden,

am 15.12. ist die erste Verteilung von FFP2-Masken für COVID19-Risikogruppen in den Apotheken angelaufen. Apotheken geben zunächst jeweils drei dieser Masken an über 60-jährige oder vorerkrankte Personen ab. Zur Abholung in diesem Jahr genügt es, wenn Sie in der Apotheke Ihren Personalausweis vorzeigen oder vor Ort formlos erklären, dass Sie zur Risikogruppe gehören. Dieser erste Schritt der Maskenversorgung soll für Sie so einfach wie möglich sein. Sie müssen uns also nicht dafür kontaktieren und benötigen auch keine Genehmigung o.ä.. Die Abgabe dieser ersten Masken ist für Sie kostenfrei.

Wir rechnen in den ersten Tagen mit großem Andrang in den Apotheken. Bitte achten Sie bei der Abholung auf Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen. Sie haben bis zum 6. Januar Zeit, Ihre ersten drei Masken abzuholen. Auch während des Lockdowns haben Apotheken weiterhin geöffnet. Für die Abholung können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Apotheke gern weiter.

 

Bei welchen Vorerkrankungen habe ich Anspruch?

Anspruch besteht grundsätzlich für Personen mit folgenden Vorerkrankungen. Ihr Alter ist dabei unerheblich. Das Personal in den Apotheken weiß Bescheid und berät Sie gern.

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz (Stadium ≥ 4)
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes (Typ 2)
  • Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Zum Selbstnachweis können Sie bis zum 6. Januar 2021 auch dieses Formular verwenden: Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken Viele Apotheken halten ein entsprechendes Formular aber auch vor Ort für Sie bereit.

 

Wie geht es ab Januar weiter?

Ab Januar 2021 soll es bis zu zwölf weitere Masken geben, wobei die ersten sechs davon bis zum 28. Februar und die zweiten sechs bis zum 15. April 2021 in Apotheken abgeholt werden können. Erst bei dieser Verteilung der 12 weiteren Masken im neuen Jahr wird der Nachweis, dass Sie anspruchsberechtigt sind, aufwendiger. Dafür erhalten Sie rechtzeitig ein Schreiben mit weiteren Informationen von uns.

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