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04.01.2023 Aus der mkk – meine krankenkasse

Kinderwunschbehandlung

Krankenkassen dürfen nur verheirateten Paaren bei der Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen. Das finden wir nicht nur ungerecht, sondern auch diskriminierend.

Deswegen sind wir im Jahr 2014 bis vor das Bundessozialgericht gezogen. Denn eine Eheurkunde sollte keine Voraussetzung für eine Krankenkassenbehandlung sein. Warum es uns wichtig ist, unsere Leistungen so zu gestalten, dass sie sich auch an den Lebensrealitäten unserer Kundinnen und Kunden orientieren, erklärt unsere Vorständin Andrea Galle in ihrem Beitrag.

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