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20.03.2020 Allgemeines

So schützen Sie sich und andere

Ob Grippe oder Corona: Jeder kann helfen, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.

Infektionsketten unterbrechen

Bei leichten Atemwegserkrankungen: Krankschreibung vorübergehend telefonisch möglich

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14 Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet. Die Arztpraxis sendet Ihnen Ihre AU-Bescheinigung per Post. Das Exemplar für Ihre Krankenkasse senden Sie uns bitte weiterhin per Post oder gut leserlich per E-Mail an au(at)meine-krankenkasse.de.

Corona-Verdacht: Was tun?

Falls Sie den Verdacht haben, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben, bewahren Sie bitte Ruhe und nehmen Sie unbedingt erst telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt oder der ärztlichen Hotline 116 117 auf. Gehen Sie bitte nicht einfach los in die Praxis! Das gleiche gilt für unsere ServiceCenter: Selbstverständlich sind wir gerne für Sie da - ob es Ihnen gut geht oder nicht. Wir bitten Sie aber auch hier, nicht einfach vorbeizukommen. Wir sind telefonisch unter der kostenfreien 24h-Hotline 0800 165 66 16 und per eMail (info(at)meine-krankenkasse.de) zu erreichen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir bei Corona-Verdacht zum Schutz aller Kunden und auch unserer Kolleginnen und Kollegen derzeit nicht persönlich beraten können.

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