Hausarztprogramm
Nach einem Beschluss des Bundesversicherungsamts endet die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen zum 31.12.2018. Selbstverständlich hat das für Kunden, die an der HzV teilnehmen, keinerlei Einschränkungen zur Folge. Ihr Hausarzt wird Sie wie gewohnt behandeln. Legen Sie einfach wie bisher Ihre Gesundheitskarte vor.
Durch die Beendigung des Hausarztmodells sind Sie zukünftig nicht mehr verpflichtet, vor einem Facharztbesuch zu Ihrem Hausarzt zu gehen. Auch die vereinbarte zwölfmonatige Bindung an Ihren Hausarzt entfällt.
Die mkk wird in Kürze Gespräche mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden in den betroffenen Bundesländern aufnehmen, um neue Hausarztverträge abzuschließen. Sobald diese vorliegen, werden wir Sie informieren.
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