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15.01.2021 Allgemeines

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stellt der Freistaat Bayern kostenlose Schutzmasken zur Verfügung.

Ab dem 25. Januar kann die Hauptpflegeperson bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung drei FFP2-Masken abholen. Als Nachweis reicht es aus, ein Schreiben der Pflegekasse vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die oder der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat.

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Alles, was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über die Pflege zu Hause, im Heim und die Antragstellung wissen müssen, erklären die Seiten der mkk Pflegekasse.

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