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15.02.2021 Aus der mkk – meine krankenkasse

FFP2-Masken für ALGII-Empfänger

Die Bundesregierung wird für unseren gemeinsamen Kampf gegen die Corona-Pandemie kostenfrei medizinische Schutzmasken für Menschen zur Verfügung stellen, die Arbeitslosengeld II beziehen.

Sie werden demnächst per Post ein Informationsschreiben der Bundesregierung erhalten. Dieses Schreiben berechtigt Sie, kostenfrei zehn Schutzmasken in einer Apotheke Ihrer Wahl abzuholen. Zur Abholung wird es genügen, das Schreiben sowie Ihren Personal- oder einen anderen Lichtbildausweis in der Apotheke vorzulegen.

Die Informationsschreiben versenden wir bis zum 16. Februar. Bitte beachten Sie, dass Postlaufzeiten in der gegenwärtigen Situation geringfügig verlängert sein können. Darauf haben wir keinen Einfluss – aber Verständnis für die stark beanspruchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Postunternehmen.

Im Januar erhielten Kundinnen und Kunden, die 60 Jahre alt sind oder an bestimmten Vorerkrankungen leiden, Berechtigungsscheine zur Abholung von FFP2-Masken gegen eine Eigenbeteiligung in der Apotheke. Bitte beachten Sie, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, die diese Berechtigungsscheine bereits erhalten haben, jetzt nicht nochmal versorgt werden können und auch kein weiteres Schreiben von uns erhalten. Das hat der Gesetzgeber ebenso festgelegt wie die seinerzeit fällige Eigenbeteiligung, die wir weiterhin nicht erstatten dürfen – auch eine nachträgliche Erstattung ist uns leider nicht möglich.

Ihre mkk hält Sie dazu auf dem Laufenden. Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit!

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