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23.12.2020 Allgemeines

Informationen zum Brexit

Das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) wird die Europäische Union zum 31.12.2020 verlassen. Dies hat Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz für Reisende, Arbeitnehmer und Studenten.

(Informationensstand 28.12.2020)

 

Reisen in das Vereinigte Königreich

  • Personen, die sich zu Urlaubszwecken im Vereinigten Königreich aufhalten und vor dem 31.Dezember 2020 eingereist sind, können bis zum 31. Dezember 2020 weiter Leistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (= EHIC) in Anspruch nehmen. Sollten Sie über den 31.12.2020 hinaus dort im Urlaub sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Bei Urlaubsreisen, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, können keine Leistungen über die EHIC in Anspruch genommen werden. Es gibt keinen Auslandskrankenschein. Wir empfehlen Ihnen daher eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Entsendungen

  • Für Personen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich von ihrem Arbeitgeber entsandt wurden, gelten die bisherigen Regelungen auch nach dem 31. Dezember 2020 weiter.
  • Entsendungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, werden nicht vom Austrittsabkommen erfasst. Es muss eine Ausstrahlung nach deutschem Recht geprüft werden (vertragsloses Ausland). Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gern weiter.

 

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