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05.11.2020 Aus der mkk – meine krankenkasse

Beratungseinsätze in der Pflege

Seit dem 01.10.2020 besteht für Empfänger von Pflegegeld wieder die Pflicht zu regelmäßigen Beratungsbesuchen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen in jedem Quartal bzw. mit Pflegegrad 2 oder 3 in jedem Kalenderhalbjahr einen entsprechenden Termin mit einem Pflegedienst vereinbaren.

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.

Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause möglichst gut funktioniert. Pflegende Angehörige sind daher dazu angehalten, ab sofort wieder einen regelmäßigen Termin zu einem Pflegeeinsatz zu vereinbaren.

Pflegedienst finden

Mann reicht einer älteren Frau ein Glas Wasser

Pflege durch Angehörige

Bei der häuslichen Pflege durch eine private Pflegeperson unterstützt die mkk Pflegekasse Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 mit einem monatlichen Pflegegeld.

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