01.06.2020 Allgemeines
AU-Bescheinigung
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde nicht verlängert.
Wieder zum Arzt
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen wegen einer Krankschreibung ab dem 1. Juni 2020 wieder in die Arztpraxis gehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert. Damit endet die Sonderregelung.