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24.03.2020 Allgemeines

Ausweitung der telefonischen AU Bescheinigung

Bei leichten Atemwegserkrankungen ist eine Krankschreibung vorübergehend telefonisch möglich. Die Regelung ist bis zum 23. Juni befristet.

Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14 Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.

Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet. Die Arztpraxis sendet Ihnen Ihre AU-Bescheinigung per Post. Das Exemplar für Ihre Krankenkasse senden Sie uns bitte weiterhin per Post oder gut leserlich per E-Mail an au(at)bkk-vbu.de.

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