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08.12.2022 Allgemeines

Adieu, gelber Schein

Ab dem 1. Januar 2023 werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch weitergereicht. Arbeitgeber rufen die für sie bestimmten Daten einer Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab. Die erkrankten Mitarbeitenden erhalten eine Papierbescheinigung vom Arzt nur noch für ihre persönlichen Unterlagen.

Allerdings müssen sie sich telefonisch beim Arbeitgeber krankmelden und ihm das Datum des Arztbesuchs nennen, an dem sie krankgeschrieben wurden. Dieses Datum benötigt der Arbeitgeber, um die elektronische Krankmeldung abrufen zu können.

Das neue Meldeverfahren gilt nur für Mitarbeitende, die gesetzlich versichert sind.

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